Das Hygienekonzept für unsere Gottesdienste

  1. An beiden Eingängen stehen ausreichend Handdesinfektionsmittel bereit.
  2. Die notwendige Hygiene und Reinigung der Sanitäranlagen werden sichergestellt. Es sind drei verschiedene Sanitäreinrichtungen in unterschiedlichen Teilen des Gebäudes verfügbar.
  3. Der Kirchraum und die Bestuhlung werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Ebenso etwaig benutzte Gesangsbücher.
  4. Beim Ankommen und beim Verlassen des Kirchraumes wird auf den Mindestabstand (1,5 Meter) geachtet und auf Gruppenbildung verzichtet.
  5. Während des ganzen Gottesdienstes ist von allen Personen ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
  6. Auf den Plätzen wird ebenfalls ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. Ausgenommen davon sind Personen, die in einem Haushalt zusammenleben. Zusätzlich wird ein Sitzplan geführt, um die besondere Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Diese Listen werden vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet.
  7. Die Zahl der Teilnehmenden (1 Person auf 10 qm) wird - entsprechend der Raumgröße (172 qm) - auf 17 Personen, bzw. bei erster geöffneter Trennwand (224 qm) auf 22 Personen begrenzt und bei Öffnung der zweiten Trennwand (272 qm) auf 27 Personen.
  8. Die Zeitdauer der Gottesdienste wird auf 45 Minuten begrenzt. Eine Stunde vor Beginn des Gottesdienstes wird der Raum durch Öffnen aller Fenster für eine halbe Stunde stoßgelüftet, während des Gottesdienstes wird der Raum über die gesamte Zeit hinweg durch die Oberlichter. Zusätzlich sorgen zwei leistungsstarke Geräte zur Raumluftreinigung - beruhend auf dem Prinzip der UVA-Bestrahlung - für einen ständigen Austausch und Desinfektion der Raumluft.
  9. Die Geräte werden von der Firma "Goldensea UV" unter der Produktbezeichnung "UVAIR 216" vertrieben und sind leistungsmäßig an das Raumvolumen der Kirche angepasst. Darüber hinaus wird der Raum nach jedem Gottesdienst gründlich gelüftet.
  10. Auf gemeinsames Singen wird verzichtet, die von der Orgel gespielten Choräle dürfen aber in den zuvor ausgelegten Gesangbüchern mitgelesen oder leise mitgesummt werden. Von den Besucher*innen zur Hand genommene Gesangbücher werden gesondert abgelegt und anschließend desinfiziert.
  11. Alle aktiv im Gottesdienst Beteiligten werden vorher durch einen Antigentest getestet.
  12. Bei größeren Besucherzahlen wird bei allen Besucher*innen durch ein Stirnthermometer Fieber gemessen.
  13. Bei einem etwaigen Auftritten von Sänger*innen sind zwei Personen zulässig. Auf den seitlichen Abstand zueinander von mindestens zwei Metern wird geachtet. Der Abstand zum Publikum beträgt vier Meter.
  14. Für den Fall, dass wieder Vokal- oder Instrumentalensembles auftreten dürfen, wird deren Personenzahl auf drei beim Vokal- und auf fünf bei Instrumentalensembles begrenzt. Der seitliche Abstand zwischen den Musizierenden beträgt zwei Meter, der Abstand zum Publikum vier Meter bei Vokalensembles, bzw. sechs Meter bei Instrumentalensembles.
  15. Zum Schutz vor Aerosolen werden die Schalltrichter der Blasinstrumente bei Instrumentalensembles durch einen Schutz aus geeignetem Material bedeckt.