Aus der Arbeit des Kirchenvorstands
Aktuelles
... was macht eigentlich der Kirchenvorstand
Unbeschadet des besonderen Auftrags des Pfarrers
liegt die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde
in gemeinsamer Verantwortung beim Kirchenvorstand.
Wir sammeln nicht nur in den Gottesdiensten
und richten den Fahrdienst aus, sondern
wir bringen auch unsere beruflichen Kenntnisse
und Erfahrungen in die Arbeit des Kirchenvorstandes
mit ein, dadurch sind wir vielseitig. Der
Kirchenvorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich.
Jede Kirchenälteste / jeder Kirchenältester arbeitet außer im Kirchenvorstand
noch in ein bis zwei Ausschüssen mit, die sich mit Teilgebieten der Arbeit beschäftigen,
wie
- Bauausschuss,
- Gottesdienstausschuss,
- Jugendausschuss,
- OGS-AusschussB
- Personal- und Finanzausschuss.
Die Anregungen bzw. Beratungsergebnisse werden dem Gesamtvorstand vorgetragen
und wenn erforderlich, Beschlüsse gefasst. Die Ausschüsse haben
Vorsitzende, die die Sitzungen vorbereiten, leiten und ein Protokoll fertigen.
Auch hier gilt es Freiwillige zu finden, die diese Arbeit unentgeltlich tun.
Der größte Ausschuss mit z.Zt. acht Mitgliedern und – wenn sachlich
erforderlich - mit Herrn Wagner ist der Personal- und Finanzausschuss. Hier
sind neben den Personalfragen die Finanzen zu verwalten, denn auch unsere
Kirchengemeinde muss mit den eingehenden Geldern haushalten. Das fällt
nicht immer leicht. Anfang 2000 waren die zu erwartenden
Kirchensteuergelder in einem Jahr so gering, dass wir den Haushalt nur mit
erheblichen Kürzungen abdecken konnten.
Zugute kam uns, dass der Finanzausschuss schon in den Vorjahren erkannt
hat, dass die Ausgaben zu reduzieren sind.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes gehen wir Ausgabestelle für Ausgabestelle
durch, wo können wir kürzen oder aber wo müssen wir erhöhen? Was
steht mittel- und langfristig an, wo müssen wir dringend investieren, was
können wir noch zurückstellen? Aus dem laufenden jährlichen Haushalt können
wir größere Ausgaben nicht mehr leisten. Die Rücklagen wie z.B. Baurücklage,
Betriebsmittelrücklage u.a. werden in Anspruch genommen und wir
hoffen, sie langfristig wieder aufstocken zu können. Diese sogenannten
Pflichtrücklagen sind nach der Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung
der Landeskirche zur Sicherung und Erleichterung der Haushaltswirtschaft
in angemessener bzw. prozentualer Höhe zum Kirchensteueraufkommen
zu bilden. Zudem haben wir immer mehr Ausgaben in stattlicher Höhe
wie die Clearingrückzahlungen und Ausgaben für gesamtkirchliche Aufgaben.
Die Kirchengemeinden werden mit in die Pflicht genommen. Ein wichtiger
Punkt ist auch, die weitere kirchliche Entwicklung in unsere Überlegungen
mit einzubeziehen.
Im vorletzten Jahr ist in unserer Kirchengemeinde eine Visitation vorgenommen
worden. Ein Team unter der Leitung von Herrn Pfr. Fleck und Vertretern
aus der damaligen Klasse Horn haben unsere Kirchengemeinde überprüft. Die
Visitation ist gut ausgefallen und was unsere Finanzen betraf, wurde uns ein
solider Haushalt bescheinigt.
Aller Arbeit zum Trotz, es
macht uns Spaß mitzuarbeiten.
Wenn Sie manchmal
nicht mit uns einverstanden
sind, kommen Sie, reden Sie
mit uns, wir finden bestimmt
eine zufriedenstellende Lösung.
Edeltraut Sturhahn