Aus der Arbeit des Kirchenvorstands

Aktuelles

... was macht eigentlich der Kirchenvorstand


Unbeschadet des besonderen Auftrags des Pfarrers liegt die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung beim Kirchenvorstand. Wir sammeln nicht nur in den Gottesdiensten und richten den Fahrdienst aus, sondern wir bringen auch unsere beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen in die Arbeit des Kirchenvorstandes mit ein, dadurch sind wir vielseitig. Der Kirchenvorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich.

Jede Kirchenälteste / jeder Kirchenältester arbeitet außer im Kirchenvorstand noch in ein bis zwei Ausschüssen mit, die sich mit Teilgebieten der Arbeit beschäftigen, wie
- Bauausschuss,
- Gottesdienstausschuss,
- Jugendausschuss,
- OGS-AusschussB - Personal- und Finanzausschuss.

Die Anregungen bzw. Beratungsergebnisse werden dem Gesamtvorstand vorgetragen und wenn erforderlich, Beschlüsse gefasst. Die Ausschüsse haben Vorsitzende, die die Sitzungen vorbereiten, leiten und ein Protokoll fertigen. Auch hier gilt es Freiwillige zu finden, die diese Arbeit unentgeltlich tun.

Der größte Ausschuss mit z.Zt. acht Mitgliedern und – wenn sachlich erforderlich - mit Herrn Wagner ist der Personal- und Finanzausschuss. Hier sind neben den Personalfragen die Finanzen zu verwalten, denn auch unsere Kirchengemeinde muss mit den eingehenden Geldern haushalten. Das fällt nicht immer leicht. Anfang 2000 waren die zu erwartenden Kirchensteuergelder in einem Jahr so gering, dass wir den Haushalt nur mit erheblichen Kürzungen abdecken konnten. Zugute kam uns, dass der Finanzausschuss schon in den Vorjahren erkannt hat, dass die Ausgaben zu reduzieren sind.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes gehen wir Ausgabestelle für Ausgabestelle durch, wo können wir kürzen oder aber wo müssen wir erhöhen? Was steht mittel- und langfristig an, wo müssen wir dringend investieren, was können wir noch zurückstellen? Aus dem laufenden jährlichen Haushalt können wir größere Ausgaben nicht mehr leisten. Die Rücklagen wie z.B. Baurücklage, Betriebsmittelrücklage u.a. werden in Anspruch genommen und wir hoffen, sie langfristig wieder aufstocken zu können. Diese sogenannten Pflichtrücklagen sind nach der Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Landeskirche zur Sicherung und Erleichterung der Haushaltswirtschaft in angemessener bzw. prozentualer Höhe zum Kirchensteueraufkommen zu bilden. Zudem haben wir immer mehr Ausgaben in stattlicher Höhe wie die Clearingrückzahlungen und Ausgaben für gesamtkirchliche Aufgaben. Die Kirchengemeinden werden mit in die Pflicht genommen. Ein wichtiger Punkt ist auch, die weitere kirchliche Entwicklung in unsere Überlegungen mit einzubeziehen.

Im vorletzten Jahr ist in unserer Kirchengemeinde eine Visitation vorgenommen worden. Ein Team unter der Leitung von Herrn Pfr. Fleck und Vertretern aus der damaligen Klasse Horn haben unsere Kirchengemeinde überprüft. Die Visitation ist gut ausgefallen und was unsere Finanzen betraf, wurde uns ein solider Haushalt bescheinigt.

Aller Arbeit zum Trotz, es macht uns Spaß mitzuarbeiten. Wenn Sie manchmal nicht mit uns einverstanden sind, kommen Sie, reden Sie mit uns, wir finden bestimmt eine zufriedenstellende Lösung.

Edeltraut Sturhahn